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Zählen meine familiären Verhältnisse bei der Aufteilung der Nutzung?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Familien, Wohnungseigentümer
Ja. Regelt das Gericht die Nutzung der gemeinsamen Sache, wägt es die Interessen ab und berücksichtigt dabei auch die persönlichen und familiären Verhältnisse sowie deren Dringlichkeit. Auch die praktischen Bedürfnisse zählen; im Zweifel ist die Lösung mit dem geringsten Kostenaufwand zu wählen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Bei der Benützungsregelung sind auch die persönlichen und familiären Verhältnisse im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013640 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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