Prüft das Gericht nur den genau beantragten Umbau?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahren über die Festsetzung oder Neufestsetzung des Nutzwerts im Sinn des § 3 WEG sind durch § 26 Abs 1 Z 1 WEG. Das Wesen einer solchen Regelungsstreitigkeit ist, dass das Gericht nicht an das Begehren im Antrag gebunden ist, sondern nach Einleitung des Verfahrens in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen Verfahren für alle als Wohnungseinheit in Betracht kommende Objekte einer Liegenschaft ausgehend von der jeweils materiellen Rechtslage entsprechend der konkreten Widmung eine Festsetzung der Nutzwerte vorzunehmen hat.OGH 5 Ob 100/02w, 14.05.2002
- Hier: Antrag auf Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels gemäß § 19 Abs 3 WEG.OGH 5 Ob 459/97d, 12.05.1998
- Bei Regelungsstreitigkeiten ist das Gericht an das Begehren im Antrag nicht gebunden, das Rechtsmittelgericht kann daher auch eine Änderung zu Lasten des Rechtsmittelwerbers vornehmen.OGH 5 Ob 459/97d, 12.05.1998
- Hier: Antragstellungen nach §§ 13b Abs 4 und 14 Abs 3 WEG.OGH 5 Ob 197/97z, 08.07.1997
- Die Angabe eines von einer Partei gewünschten Ziels stellt sich als unverbindliche Anregung dar.OGH 5 Ob 47/97s, 25.02.1997
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- Bei der Schaffung einer Gebrauchsordnung handelt es sich um eine Regelungsstreitigkeit, bei der das Gericht nicht an das Begehren des Antragstellers gebunden ist, sondern eine billige Lösung für alle Beteiligten finden soll (hier: Miteigentümer und Wohnungseigentümer).OGH 5 Ob 47/97s, 25.02.1997
- Hier: Sachantrag zur Durchsetzung der Duldungspflicht der Mieter nach § 18c Abs 2 MRG; § 18c Abs 2 MRG legt die materiellen Voraussetzungen der Genehmigung fest. Diese materiellrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen hat das Gericht jedenfalls zu erörtern und zu prüfen. Es könnte einzelne dieser Tatbestandsvoraussetzungen nur dann außer Betracht lassen, wenn der Antragsteller unmißverständlich erklärt, sein Begehren nur auf einen bestimmten Rechtsgrund (einen oder einzelne der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen) zu stützen.OGH 5 Ob 2426/96t, 14.01.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 5 Ob 168/18v, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 73/18s, 19.04.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 93/17p, 20.07.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 8 · Umfang des Benützungsrechts
- MRG § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wo das Mietrechtsgesetz gilt, müssen Sie mehr dulden als nach den allgemeinen Regeln, damit Häuser leichter modernisiert werden können. Nicht jede Verkleinerung Ihrer Wohnung überschreitet dabei die Grenze der zulässigen Veränderung. Das richtet sich nach Inhalt und Zweck des Mietrechtsgesetzes.
Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass der Vertrag eingehalten wird, und auf alles, was Sie zur Erreichung des vereinbarten Zwecks brauchen, aber nicht auf mehr. Veränderungen am Mietgegenstand, die eine Baubewilligung brauchen, muss der Vermieter nur dulden, wenn sie für diesen Zweck notwendig sind.