Zum Inhalt springen

Prüft das Gericht nur den genau beantragten Umbau?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Verlangt der Vermieter eine ganz bestimmte Änderung an Ihrer Wohnung, prüft das Gericht nur, ob genau diese Änderung erlaubt ist. Es darf dann keine andere Lösung an ihre Stelle setzen. Anders ist es nur, wenn über die Aufteilung der Nutzung entschieden wird: dort sucht das Gericht eine für alle billige Lösung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Wird der beabsichtigte Eingriff in das Mietrecht des AG (Mieters) vom ASt (Vermieter) konkret bezeichnet, handelt es sich um keine Regelungsstreitigkeit, wie etwa im Falle des Anstrebens einer Benützungsregelung. Nur in einem solchen Fall hätte das Gericht ohne Bindung an das im Antrag gestellte Begehren eine billige Lösung für alle Beteiligten zu treffen. Ist der Antrag des ASt vielmehr ein vollständig der Dispositionsmaxime unterliegender Sachantrag und strebt der ASt eine bestimmte Änderung des Mietgegenstandes an, hat das Gericht nur zu prüfen, ob die konkret begehrte Änderung durch die gesetzlichen Bestimmungen gedeckt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Duldungspflicht des Mieters bei Umbauten

Wo das Mietrechtsgesetz gilt, müssen Sie mehr dulden als nach den allgemeinen Regeln, damit Häuser leichter modernisiert werden können. Nicht jede Verkleinerung Ihrer Wohnung überschreitet dabei die Grenze der zulässigen Veränderung. Das richtet sich nach Inhalt und Zweck des Mietrechtsgesetzes.

günstig für Vermieter Umbau des Mieters und Duldungspflicht

Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass der Vertrag eingehalten wird, und auf alles, was Sie zur Erreichung des vereinbarten Zwecks brauchen, aber nicht auf mehr. Veränderungen am Mietgegenstand, die eine Baubewilligung brauchen, muss der Vermieter nur dulden, wenn sie für diesen Zweck notwendig sind.

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Bedingung in der Änderungsgenehmigung
Wohnungseigentum · Gerichtliche Genehmigung einer Wohnungsänderung
Mietrecht · Verkehrsüblichkeit einer Wohnungsänderung