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Gilt ein Mietvertrag, den nur die Mehrheit der Eigentümer schloss?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Mieter, Vermieter
Die Mehrheit der Miteigentümer kann nur die laufende Verwaltung besorgen. Bei wichtigen Veränderungen wirkt ihr Vertrag gegenüber einem überstimmten oder übergangenen Miteigentümer nicht, solange ihn das Gericht nicht genehmigt hat. Ihm gegenüber benützt der Mieter die Sache dann ohne Titel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1986)

Die Vertretungsbefugnis der Mehrheit erstreckt sich nur auf die Fälle der ordentlichen Verwaltung, nicht aber auf infolge Widerspruchs der überstimmten Minderheit oder deren Übergehung nicht unbedingt wirksamen wichtigen Veränderungen. Ihm gegenüber benützt der Bestandnehmer, der sich nur auf den mit der Mehrheit geschlossenen, aber noch nicht vom Richter genehmigten Vertrag über die wichtige Änderung stützt, die gemeinsame Sache titellos.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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