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Gilt mein Mietvertrag, wenn nur ein Miteigentümer unterschrieben hat?

günstig für Miteigentümer betrifft Mieter, Miteigentümer, Vermieter
Schließt ein Miteigentümer, dem nicht die Mehrheit gehört, ohne Zustimmung der anderen einen Bestandvertrag ab, bindet dieser die übrigen Eigentümer nicht. Sie können gegen den Mieter mit Räumungsklage vorgehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 20.07.2022 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der vom Minderheitseigentümer oder Hälfteeigentümer ohne Zustimmung der übrigen Eigentumsgenossen abgeschlossene Bestandvertrag bindet diese nicht; sie können vielmehr gegen den Bestandnehmer mit Räumungsklage vorgehen (mit eingehender Darstellung der bisherigen, nicht einheitlichen Judikatur).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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