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Wer bestimmt den Verwalter, wenn wir uns nicht einigen?

günstig für Mehrheitseigentümer betrifft Miteigentümer, Verwalter, Minderheitseigentümer
Bei Streit unter den Miteigentümern eines Hauses über die Person des Verwalters entscheidet die Mehrheit. An diesen Beschluss ist die Minderheit gebunden; er kann im Außerstreitverfahren nicht überprüft werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 27.01.2016 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1934)

Bei einem Streit unter den Miteigentümern eines Hauses über die Auswahl der Person des Verwalters entscheidet die Mehrheit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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