Kann ich den Wechsel des Hausverwalters durch die Mehrheit verhindern?
günstig für Mehrheitseigentümer betrifft Miteigentümer, Hausverwalter, Minderheitseigentümer
Nein. Wurde der Verwalter nicht für einen besonderen, über die gewöhnliche Verwaltung hinausgehenden Zweck bestellt, kann die Mehrheit ihn gegen einen anderen austauschen. Die Minderheit kann dagegen nichts unternehmen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 27.01.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Wurde der Verwalter zu keinem über die gewöhnliche Verwaltung hinausgehenden Zweck bestellt, so kann die Minderheit gegen den Beschluß der Mehrheit, den Verwalter auszuwechseln, nichts unternehmen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 108/15f, 27.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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