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Kann ein gemeinsamer Betrieb unter uns aufgeteilt werden?

betrifft Miteigentümer, Landwirte, Unternehmer, Erben
In der Regel nicht. Eine Teilung ist nur zulässig, wenn der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt. Bei einem Betrieb, etwa einer Landwirtschaft, sind die einzelnen Bestandteile zusammen weniger wert als das Unternehmen; wird die wirtschaftliche Einheit zerstört, bleibt nur der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 30.05.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine teilweise Aufhebung des Miteigentums kommt nur dann in Frage, wenn dies ohne beträchtliche Verminderung eines Wertes möglich ist, wenn also der Wert des bisherigen Ganzen in seinen Teilen erhalten bleibt. Bei einem Unternehmen, hier einer Landwirtschaft, bleibt aber die Summe seiner einzelnen Bestandteile immer hinter dem Wert des Unternehmens zurück ( DREvBl 1944/4, EvBl 1967/84 ).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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