Dürfen zwei von uns nach der Teilung gemeinsam Eigentümer bleiben?
betrifft Miteigentümer, Erben
Grundsätzlich nein. Bei der Teilung darf nicht wieder ein gemeinsamer Anteil für mehrere Beteiligte geschaffen werden, etwa zwei Drittel für zwei von drei Miteigentümern. Jeder soll ein eigenes Stück erhalten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Eine Realteilung unter Zuweisung gemeinsamer Quoten, z.B. im Verhältnis 2:1 unter Zuweisung eines gemeinsamen 2/3-Anteiles an zwei der insgesamt drei Miteigentümer ist grundsätzlich unzulässig ( vgl MietSlg 33062; JBl 1969,279 ).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 151/22z, 31.01.2023
- OGH 5 Ob 100/16s, 11.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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