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Kann ein Grundstück mit Haus und Feldern geteilt werden?

betrifft Miteigentümer, Landwirte, Erben
Eine Teilung in Natur ist möglich, wenn das Grundstück ohne großen Geldausgleich und ohne beträchtlichen Wertverlust zerlegt werden kann. Die Stücke müssen einander auch in ihrer Art gleichen. Bekäme einer nur die Gebäude und der andere nur landwirtschaftliche Flächen, ist das keine gleichartige Teilung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Die Realteilung ist tunlich, wenn ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig großen Wertausgleiches in Geld und eine beträchtliche Wertverminderung die Sache in Teile zerlegt werden kann, so dass der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt (Teilung einer Liegenschaft, die zu Teil aus Bauparzellen und Gebäuden, zum Teil aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteht).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 45.

Im Gesetz

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