Kann ein gemeinsames Haus real geteilt werden?
betrifft Miteigentümer, Erben, Ehegatten
Nur senkrecht, also in nebeneinanderliegende Teile. Und auch das nur dann, wenn jeder Teil selbständig und ohne Mitbenützung des anderen brauchbar ist. Eine Teilung nach Stockwerken ist nicht zulässig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Nur die vertikale Teilung von Gebäuden ist zulässig, jedoch nur dann, wenn jeder Teil selbständig und ohne Inanspruchnahme des anderen benützbar ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 103/17h, 23.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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