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Kann ich die Aufteilung gemeinsamer Hausteile verlangen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Hauseigentümer
Nicht in jedem Fall. Bei einem nach materiellen Anteilen geteilten Gebäude gilt eine Ausnahme von der Regel, dass jeder Teilhaber die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen kann. Sind bestimmte gemeinschaftliche Teile der Liegenschaft nur mehr Zubehör von zwei solchen Anteilen, ist eine Teilung ausgeschlossen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine Ausnahme vom § 830 ABGB muß auf Grund des Wesens des materiell geteilten Eigentums dann angenommen werden, wenn gewisse gemeinschaftliche Teile einer Liegenschaft nur mehr Zubehör zweier materieller Anteile darstellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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