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Darf ich einen Vertrag schließen, den das Gesetz nicht kennt?

betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsumenten
Ja. Sie dürfen den Inhalt Ihrer Verträge frei gestalten. Das erlaubt Ihnen sowohl Verträge, die im Gesetz gar nicht geregelt sind, als auch solche, die Elemente mehrerer Vertragsarten mischen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Als Ausfluß des im österr. bürgerlichen Recht grundsätzlich geltenden Prinzips der Vertragsfreiheit ergibt sich die sogenannte Gestaltungs- oder Inhaltsfreiheit, die es den Parteien insbesondere erlaubt, einerseits im Gesetz nicht geregelte atypische Verträge, aber anderseits auch sogenannte gemischte Verträge abzuschließen, die aus verschiedenen gesetzlich geregelten ( oder ungeregelten ) Vertragsarten zusammengesetzt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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