Darf man die Haftung im Vertrag ändern?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsumenten
Vertragspartner dürfen die Haftung grundsätzlich strenger oder milder gestalten als das Gesetz. Beides ist im Rahmen der Vertragsfreiheit erlaubt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Sowohl die Verschärfung als auch die Minderung der Haftung durch Vertrag sind grundsätzlich zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Privatautonomie gestattet den Vertragspartnern in den durch § 879 ABGB gezogenen Grenzen die im Gesetz geregelten Haftungsbestimmungen vertraglich zu erweitern oder einzuschränken. Dazu enthalten die für die Baupraxis ausgehandelten ÖNormen vom Gesetz abweichende Schadenersatzregeln und Gefahrtragungsregeln, die, sofern die Anwendung der entsprechenden ÖNorm ausdrücklich vereinbart wird, zum Vertragsinhalt werden.OGH 6 Ob 98/00f, 17.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 3 Ob 183/25w, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 206/16g, 14.12.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 46/17y, 25.10.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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