Kann ich ein Angebot nachträglich doch noch annehmen?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsument
Ein Angebot erlischt, wenn Sie es ablehnen oder nur mit Einschränkungen annehmen. Auf ein einmal abgelehntes Angebot können Sie danach nicht mehr zurückgreifen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ein Offert erlischt, wenn es der Empfänger ablehnt oder nur unter Einschränkungen annimmt; der Empfänger kann auf den abgelehnten Antrag nicht mehr zurückgreifen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Angebot und Annahme sind einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, wobei ein nicht fristgerecht angenommenes Angebot erloschen ist - eine verspätete Annahme gilt, wie eine solche unter Abänderungen, als neuer Antrag.OGH 13 Bkd 2/08, 20.04.2009
- Ist das Anbot infolge Ablehnung erloschen, kommt der Empfänger jedoch später darauf zurück, so liegt darin ein neues Anbot, das vom früheren Anbieter - auch in schlüssiger Form (§ 863 ABGB) - angenommen werden kann.OGH 4 Ob 23/97d, 11.02.1997
- Ein Zurückgreifen auf den Antrag ist allein dann möglich, wenn der Empfänger seinen Abänderungsantrag nur in die Form eines Wunsches gekleidet und zu erkennen gegeben hat, dass er mit dem Antrag des Offerenten im vollen Umfang einverstanden sei, wenn der Wunsch nicht dessen Zustimmung finde.OGH 1 Ob 708/77, 09.11.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014061 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 3 Ob 188/25f, 17.12.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Annahme mit Änderungen
Vertragsrecht · Widerruf eines Vertragsangebots
Vertragsrecht · Zugang der Annahme eines Angebots
Vertragsrecht · Annahmeverzug hebt den Kauf nicht auf
Vertragsrecht · Abweichende Antwort als Gegenangebot