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Gilt der Vertrag, wenn ich das Angebot geändert annehme?

betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nein. Nehmen Sie ein Angebot nur mit Änderungen oder Einschränkungen an, gilt das als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot; das ursprüngliche erlischt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die andere Seite dieses neue Angebot annimmt. Bei ganz unwesentlichen Abweichungen kann schon ihr Schweigen als Zustimmung gewertet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Wenn die Annahmeerklärung nicht auf eine Annahme des Antrages, so wie er abgegeben wurde, hinausgelaufen ist, sondern die Annahme mit einer Änderung verbunden war, so gilt eine derartige Annahme als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 29.

Im Gesetz

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