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Verliere ich mein Recht, wenn ich die Sache weiter benütze?

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Möglicherweise. Wer die Aufhebung eines Kaufvertrags anstrebt, darf die gekaufte Sache im Allgemeinen nicht in Kenntnis des Aufhebungsgrundes weiter benützen; darin kann ein schlüssiger Verzicht liegen. Die Gerichte sind dabei aber besonders vorsichtig, und die bloße Weiternutzung nach erklärter Wandlung bedeutet noch keinen Verzicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1958)

Zur Frage des konkludenten Verzichtes auf das Recht der Vertragsanfechtung wegen Irrtums, wenn der Anfechtungsberechtigte die gelieferte Maschine für sich verwendet.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Gewährleistungsverzicht und Irrtumsanfechtung

Grundsätzlich ja, ein Verzicht auf Gewährleistung schließt die Anfechtung wegen Irrtums nicht schon aus. Wurde jedoch die Haftung für einen bestimmt bezeichneten Umstand ausgeschlossen, können Sie sich auch nicht mehr auf einen Irrtum darüber berufen. Eine Irreführung durch Personen, die für die andere Seite tätig waren, muss diese sich zurechnen lassen.

günstig für Käufer Weiterverwendung trotz Mangels

Nicht ohne Weiteres. Ein Verzicht auf die Rückabwicklung kann nur angenommen werden, wenn besondere Umstände dafür sprechen. Wer gelieferte Teile bearbeitet, bevor er das volle Ausmaß der Mängel kennt, verzichtet damit noch nicht; ebenso wenig, wer weiterverkauft, nachdem der Verkäufer jede Gewährleistung ausdrücklich abgelehnt hat.

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