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Kann ich noch anfechten, wenn ich den Vertrag trotzdem erfülle?

günstig für Vertragspartner betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Nein. Wer den Irrtum kennt und dennoch weiter am Vertrag festhält, verzichtet damit darauf, sich auf den Irrtum zu berufen. Dasselbe gilt, wenn jemand trotz einer erklärten Rücktrittserklärung weiter zum Vertrag steht. Der Verzicht selbst kann unter Umständen noch wegen Irrtums beseitigt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Hält sich ein Vertragspartner, der wegen eines von dem anderen veranlaßten Irrtums berechtigt wäre, den Vertrag anzufechten, in Kenntnis dieses Irrtums weiter an den Vertrag ( oder steht er trotz der Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, weiter dazu ), so verzichtet er damit auf die Geltendmachung des Irrtums ( bzw auf die Aufrechterhaltung der Rücktrittserklärung ).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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