Ist mein Mietvertrag beendet, wenn ich außergerichtlich gekündigt habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Seit der Neuregelung des § 33 Abs 1 MRG durch die WRN 2006 (BGBl 2006/124), modifiziert durch die ZVN 2009 (BGBl 2009/30), genügt nun eine schriftliche außergerichtliche Kündigung.OGH 3 Ob 174/10z, 13.10.2010
- Nimmt der Vermieter die unwirksame Aufkündigung an, so wird das Bestandverhältnis einvernehmlich aufgelöst.OGH 4 Ob 212/97y, 09.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 6 Ob 12/21i, 18.02.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 33 · Gerichtliche Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine außergerichtliche Aufkündigung ist eine einseitige Erklärung; sie wirkt, sobald sie beim anderen ankommt, und braucht keine Annahme. Nur eine gerichtliche Aufkündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden.
Nein. Der Vermieter kann den Vertrag durch eine formlose, auch außergerichtliche Erklärung auflösen; eine Klage ist dafür nicht nötig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung bei Ihnen einlangt. Fallen die Gründe später weg, lebt der Vertrag dadurch nicht wieder auf.