Zum Inhalt springen

Wann ist jemand für ein Geschäft nicht mehr entscheidungsfähig?

günstig für Betroffener betrifft ältere Menschen, Angehörige, Vertragspartner, Erben
Schon dann, wenn die normale Freiheit der Willensentschließung durch eine geistige Störung aufgehoben ist, auch wenn diese nur vorübergehend besteht. Dass jemand das Geschäft verstandesmäßig noch erfassen kann, ändert daran nichts. Eine bloße Beeinträchtigung oder Gemütsaufregung genügt hingegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit ist schon dann ausgeschlossen, wenn die normale Freiheit der Willensentschließung durch eine auch nur vorübergehende geistige Störung aufgehoben ist, mag auch noch die Fähigkeit, das Rechtsgeschäft verstandesmäßig zu erfassen, vorhanden sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geschäftsfähigkeit im Einzelfall
Vertragsrecht · Geschäftsfähigkeit bei geistiger Beeinträchtigung
Vertragsrecht · Geschäftsfähigkeit bei geistiger Störung
Vertragsrecht · Vertrag eines Geschäftsunfähigen
Vertragsrecht · Beweislast bei fehlender Handlungsfähigkeit