Zum Inhalt springen

War der Verstorbene beim Unterschreiben noch geschäftsfähig?

betrifft Vertragspartner, Angehörige, Erben, Betroffene
Ob jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tragweite einer Erklärung verstehen konnte oder ob ihm diese Fähigkeit wegen einer geistigen Störung gefehlt hat, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Eine allgemeine Antwort gibt es dazu nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Beurteilung, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tragweite bestimmter Willenserklärungen verstandesmäßig erfassen konnte oder ob ihr diese Fähigkeit durch eine die Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit ausschließende geistige Störung fehlte, ist eine typische Beurteilung des Einzelfalles.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 19.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geschäftsfähigkeit bei geistiger Beeinträchtigung
Vertragsrecht · Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit
Vertragsrecht · Geschäftsfähigkeit bei geistiger Störung
Vertragsrecht · Beweislast bei zweifelhafter Geschäftsfähigkeit
Vertragsrecht · Vertrag eines Geschäftsunfähigen