War der Verstorbene beim Unterschreiben noch geschäftsfähig?
betrifft Vertragspartner, Angehörige, Erben, Betroffene
Ob jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tragweite einer Erklärung verstehen konnte oder ob ihm diese Fähigkeit wegen einer geistigen Störung gefehlt hat, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Eine allgemeine Antwort gibt es dazu nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Die Beurteilung, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tragweite bestimmter Willenserklärungen verstandesmäßig erfassen konnte oder ob ihr diese Fähigkeit durch eine die Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit ausschließende geistige Störung fehlte, ist eine typische Beurteilung des Einzelfalles.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 19.
- OGH 4 Ob 232/23f, 20.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 108/22a, 28.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 111/20i, 10.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 199/16t, 20.12.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
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