Ist ein Vertrag gültig, wenn jemand geistig beeinträchtigt ist?
betrifft Vertragsparteien, Angehörige, Käufer, Verkäufer
Ob jemand ein Geschäft wirksam abschließen kann, hängt davon ab, ob er die Tragweite genau dieses Geschäfts beurteilen kann. Er muss außerdem seine Wünsche und Vorstellungen erwägen und ausdrücken können und einschätzen können, inwieweit er einem Rechtskundigen vertrauen kann, dass dieser seine Interessen wahrt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.10.2023 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit eines nicht entmündigten Geistesschwachen oder Geisteskranken ist entscheidend, ob er in der Lage ist, die Tragweite des konkreten Rechtsgeschäftes zu beurteilen, seine Wünsche und Vorstellungen zu erwägen und zu formulieren und auch zu beurteilen, inwieweit er einem Rechtskundigen vertrauen kann, dass dieser seine Interessen wahren werde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier. Konkrete Feststellungen notwendig.OGH 2 Ob 91/20a, 14.10.2020
- Die bloße Diagnose von Spielsucht führt nicht schon automatisch zur Geschäftsunfähigkeit.OGH 4 Ob 28/19z, 13.06.2019
- Geschäftsunfähigkeit ist nicht nur bei völliger Unfähigkeit zur Willensbildung gegeben; es reicht vielmehr aus, wenn eine durch Geisteskrankheit oder Geistesschwäche behinderte Person zur Willensbildung unfähig ist oder die Tragweite des konkreten Geschäfts nicht richtig abschätzen kann.OGH 9 Ob 45/15f, 29.07.2015
- Für eine partielle Geschäftsunfähigkeit kommt es somit darauf an, ob der Beklagte bei der festgestellten Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in der Lage war, die Tragweite und die Auswirkungen des konkreten Rechtsgeschäfts abzuschätzen und dieser Einsicht gemäß zu disponieren.OGH 6 Ob 44/13h, 28.08.2013
- Hier: Intellektuelle Minderbegabung, die die Einsichtsfähigkeit und Willensbildung einschränkte.OGH 8 Ob 102/12a, 24.10.2012
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- Hier: Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Mobiltelefonanschlusses zu einem monatlichen Grundentgelt und variablen Verbindungsentgelten; es wurden auch Mehrwertdienste im Erotikbereich in größerem Umfang in Anspruch genommen.OGH 5 Ob 278/02x, 29.04.2003
- Nur der ist (voll) geschäftsfähig, der die Tragweite und Auswirkungen seines Handelns abschätzen und dieser Einsicht gemäß disponieren kann.OGH 5 Ob 1531/93, 27.04.1993
- Auch eine durch Geisteskrankheit oder Geistesschwäche bedingte vollkommene Unfähigkeit, die Tragweite eines bestimmten Geschäftes einzusehen, reicht aus um dessen Ungültigkeit zu bejahen.OGH 1 Ob 621/91, 14.07.1992
- Die fehlende Einsicht in die Tragweite des Geschäftes muss sich dabei entweder aus der Natur des geschlossenen Vertrages oder aus sonstigen besonderen Umständen ergeben.OGH 6 Ob 703/87, 12.11.1987
- Wenn ein Geisteszustand vorliegt, der nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Sachwalterschaftsgesetzes eine zumindest beschränkte Entmündigung gerechtfertigt hätte bzw nach dem Inkrafttreten des Sachwalterschaftsgesetzes der Fall gegeben ist, dass eine Person an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, so dass sie alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen vermag.OGH 7 Ob 534/85, 28.03.1985
- Auch Prozessfähigkeit.OGH 1 Ob 659/79, 13.07.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 42.
- OGH 9 Ob 35/23x, 18.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 108/22a, 28.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 63/21g, 04.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 38/17b, 24.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 21 · II. Personenrechte der Minderjährigen und sonstiger schutzberechtigter Personen
- ABGB § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 1
Verwandte Fragen
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