Wie wird geklärt, ob jemand absichtlich getäuscht hat?
betrifft Kläger, Beklagte, Käufer, Verkäufer
Ob der Irreführende absichtlich oder zumindest bewusst vorgegangen ist, klärt das Gericht durch die Würdigung der Beweise. Das Höchstgericht überprüft diese Beurteilung nicht mehr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ob der Irreführende absichtlich oder doch bewußt vorgegangen ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014776 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 24.
- OGH 5 Ob 214/19k, 20.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 122/18z, 26.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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