Muss ich beweisen, dass die Gegenseite grob fahrlässig war?
betrifft Geschädigter, Schädiger, Konsument
Ein schwereres Verschulden wird nicht vermutet. Absicht müssen Sie als Geschädigter immer beweisen. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, beurteilt dagegen das Gericht nach der Lage des Falls.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ein höherer Grad des Verschuldens, also auch grobe Fahrlässigkeit, wird nicht vermutet. Während Vorsatz vom Geschädigten immer zu beweisen ist, gilt dies nicht für grobe Fahrlässigkeit. Ob sie gegeben ist, ist nach der Lage des Falls vom Richter zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die Umkehr der Beweislast nach § 1298 ABGB nur leichte Fahrlässigkeit betrifft, grobes Verschulden hingegen der Geschädigte zu behaupten und zu beweisen hat, ist seit der Novellierung dieser Bestimmung durch BGBl I 1997/6 aufgrund eines Gegenschlusses zu Satz 2 abzuleiten und entspricht auch der bisherigen ständigen Rechtsprechung (vgl auch: RIS-Justiz RS0062591 und RS0062762).OGH 10 Ob 103/07f, 22.04.2008
- Dies gilt umso mehr nach der Novellierung des § 1298 ABGB (BGBl 1997 I/6).OGH 2 Ob 79/94, 27.02.1997
- Der Geschädigte hat jenen Sachverhalt zu beweisen, der rechtlich als objektiv extremes Abweichen von der gebotenen Sorgfalt zu qualifizieren ist. (§ 48 ASGG)OGH 8 ObA 296/94, 15.12.1994
- Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist also immer von demjenigen zu beweisen, der sich darauf beruft.OGH 4 Ob 150/83, 05.02.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028020 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 19.
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 132/24h, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 29/16m, 27.06.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 65/16v, 11.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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