Kann der Oberste Gerichtshof prüfen, ob ich getäuscht wurde?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Kläger, Beklagter
Ja. Ob die festgestellten Umstände eine Täuschung ergeben, ist eine Rechtsfrage und keine reine Tatfrage. Der Oberste Gerichtshof darf diese Beurteilung daher überprüfen.
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Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Schluß, ob Tatsachenfeststellungen die Annahme listigen Verhalten rechtfertigen, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung und ist daher vom Obersten Gerichtshof überprüfbar.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 214/19k, 20.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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