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Kann ich einen Vertrag anfechten, wenn man mich belogen hat?

günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer, Vertragspartner
Ja. Wer durch List zu einem Vertrag veranlasst wurde, muss ihn nicht halten und kann ihn aufheben lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich Ihr Irrtum auf das Geschäft selbst oder nur auf Ihre Beweggründe bezogen hat. Auch ob der Irrtum wesentlich war, spielt keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.06.2022 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

§ 870 ABGB ermöglicht dem Getäuschten die Anfechtung des Vertrags, also seine Aufhebung wegen des unterlaufenen Willensmangels, ohne zwischen Geschäftsirrtum und Motivirrtum oder zwischen wesentlichem und unwesentlichem Irrtum zu unterscheiden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

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