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Kann ich mich zugleich auf Mängel und Irrtum stützen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Sie können einen Anspruch sowohl auf die Mängel der Sache als auch auf einen Irrtum stützen. Beide Wege stehen Ihnen nebeneinander offen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Es ist möglich, einen Anspruch sowohl aus Gewährleistung abzuleiten als auch auf Irrtum zu stützen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016255 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Irrtumsanfechtung beim Gattungskauf

Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.

günstig für Verkäufer Beweis des Mangels

Wenn Sie einen Anspruch aus der Gewährleistung geltend machen, müssen Sie den behaupteten Mangel auch beweisen.

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