Zählt meine Angst auch, wenn die Drohung leer war?
günstig für Bedrohter betrifft Bedrohte, Vertragspartner, Konsumenten
Ja. Es kommt nicht auf die tatsächliche Rechtslage an, sondern darauf, wie Sie selbst die angedrohten Folgen eingeschätzt haben. Ein bloß vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als ein wirklicher. Eine erkennbar nicht ernst gemeinte Drohung genügt aber nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Bei der Frage, ob die Furcht gegründet ist, kommt es nicht auf die objektive Rechtslage an, sondern auf die subjektive Einstellung des Bedrohten in Bezug auf die von ihm befürchteten Folgen des angedrohten Übels. Ein vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als der wirkliche Zwang (so auch schon JBl 1961,417).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine nicht ernst gemeinte Drohung begründet nicht Arglist.OGH 3 Ob 130/19t, 29.08.2019
- Auch eine durch fachliche Unkenntnis verursachte und genährte, somit (noch) nicht konkretisierte Furcht vor unbestimmten, aber nachteiligen Konsequenzen eines Übels, das nicht notwendig später eintreten, sondern infolge der durch die Gemütsbeschaffenheit des Betroffenen bestimmten Zwangslage bloß möglich erscheinen muss, den Tatbestand des § 870 ABGB, wenn jemand eine solche Stimmungslage bewusst ausnützt, um anderen durch die rechtswidrige Verweigerung bestimmter Mitwirkungshandlungen einen rechtsgeschäftlichen Vorteil abzunötigen, der ihm sonst - wegen eines längst erwiesenen Mangels an fachlicher Qualifikation - nicht (mehr) eingeräumt worden wäre.OGH 1 Ob 118/00k, 30.05.2000
- "Gegründete Furcht" ist nach der Größe und Wahrscheinlichkeit der Gefahr und der Leibesbeschaffenheit und Gemütsbeschaffenheit des Bedrohten zu beurteilen.OGH 1 Ob 118/00k, 30.05.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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