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Zählt meine Angst auch, wenn die Drohung leer war?

günstig für Bedrohter betrifft Bedrohte, Vertragspartner, Konsumenten
Ja. Es kommt nicht auf die tatsächliche Rechtslage an, sondern darauf, wie Sie selbst die angedrohten Folgen eingeschätzt haben. Ein bloß vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als ein wirklicher. Eine erkennbar nicht ernst gemeinte Drohung genügt aber nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Bei der Frage, ob die Furcht gegründet ist, kommt es nicht auf die objektive Rechtslage an, sondern auf die subjektive Einstellung des Bedrohten in Bezug auf die von ihm befürchteten Folgen des angedrohten Übels. Ein vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als der wirkliche Zwang (so auch schon JBl 1961,417).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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