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Reicht eine länger zurückliegende Drohung als Notlage?

günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Bedrohte, Angeklagte
Nein. Die Gefahr muss unmittelbar drohen. Bei geringerem Druck wird von Ihnen verlangt, dass Sie sich der Bedrohung nicht auf Kosten fremder Rechtsgüter entziehen. Eine dauernd bestehende Gefahr, die sich jederzeit verwirklichen kann, genügt allerdings.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 21.03.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Unmittelbarkeit der Gefahr zählt zu den Wesenselementen einer Notstandssituation im Sinne des § 10 StGB, weil bei einem anderen Motivationsdruck vom Betroffenen zu verlangen ist, dass er sich der Bedrohung nicht auf Kosten fremder Rechtsgüter entzieht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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