Wie schwer muss das angedrohte Übel für mich sein?
günstig für Bedrohter betrifft Bedrohte, Vertragspartner, Konsumenten, Arbeitnehmer
Es muss so bedeutsam sein, dass es vernünftig und zweckmäßig erscheint, es durch die verlangte Erklärung abzuwenden. Dabei kommt es auf Sie persönlich an, also auf Ihre Gemütslage und Ihre wirtschaftliche Situation.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Furcht ist gegründet, wenn das Übel, das die bedrohte Person unmittelbar treffen soll, so bedeutsam ist, dass seine Abwendung durch die Abgabe der verlangten Willenserklärung als vernünftig und zweckmäßig bezeichnet werden kann. Bei der Beurteilung der Schwere und Empfindlichkeit des Übels ist auf die persönlichen Verhältnisse des Bedrohten, auf seine Gemütsbeschaffenheit und seine wirtschaftliche Lage Bedacht zu nehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine die Willensfreiheit in relevantem Ausmaß einschränkende Zwangslage.OGH 8 Ob 82/17t, 24.08.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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