Zählt eine Zwangslage auch, wenn ich selbst schuld bin?
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Ja. Eine Zwangslage kann verschuldet oder unverschuldet sein. Sie kann auch bloß eine vermeintliche sein, denn vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als wirklicher.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Die Zwangslage kann eine verschuldete oder unverschuldete, eine wirkliche oder auch nur eine vermeintliche sein; auch vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als wirklicher.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 76/17f, 30.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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