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Wann ist eine Drohung beim Vertragsabschluss unzulässig?

günstig für Bedrohter betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Droht jemand mit etwas, das er ohnehin tun dürfte, und wahrt er damit seine eigenen Interessen, ist die Drohung nicht ungerecht. Widerrechtlich wird sie erst, wenn er in Wahrheit gar nicht seine eigenen Interessen wahrt, sondern nur droht, um den anderen in seinen Interessen zu verletzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 14.05.2025 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Eine Drohung mit einem Übel, durch dessen an sich erlaubten Zufügung der Drohende seine Interessen wahrt, ist keine ungerechte. Eine Widerrechtlichkeit der Drohung ist aber dann gegeben, wenn durch die Zufügung eines an sich erlaubten Mittels nicht die eigenen Interessen gewahrt werden, sondern in Wahrheit bloß mit einem Übel gedroht wird, um den anderen Teil in seinen Interessen zu verletzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 46.

Im Gesetz

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