Wann ist eine Drohung beim Vertragsabschluss unzulässig?
günstig für Bedrohter betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Droht jemand mit etwas, das er ohnehin tun dürfte, und wahrt er damit seine eigenen Interessen, ist die Drohung nicht ungerecht. Widerrechtlich wird sie erst, wenn er in Wahrheit gar nicht seine eigenen Interessen wahrt, sondern nur droht, um den anderen in seinen Interessen zu verletzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 14.05.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Eine Drohung mit einem Übel, durch dessen an sich erlaubten Zufügung der Drohende seine Interessen wahrt, ist keine ungerechte. Eine Widerrechtlichkeit der Drohung ist aber dann gegeben, wenn durch die Zufügung eines an sich erlaubten Mittels nicht die eigenen Interessen gewahrt werden, sondern in Wahrheit bloß mit einem Übel gedroht wird, um den anderen Teil in seinen Interessen zu verletzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Drohung mit der Stromabschaltung oder Auflösung des Netzzugangsvertrags aufgrund unterbliebener Duldung des Austauschs eines eichfälligen Stromzählers gegen einen "Smart Meter".OGH 4 Ob 28/25h, 22.05.2025
- Hier: Unberechtigte (Androhung der) Abschaltung des Stroms, weil Kunde den Einbau eines intelligenten Strommessgeräts (Smart Meter) verweigert.OGH 10 Ob 5/25w, 24.04.2025
- Hier: Die nachträgliche einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat kein Schuldverhältnis im Sinn des § 1376 ABGB, sondern eine einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung über die sofort wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses ersetzt.OGH 8 ObA 67/20s, 25.08.2020
- Bei dieser Beurteilung kommt es auf den Wissensstand des Arbeitgebers ex ante und nicht darauf an, ob seine Ansicht ex post aufgrund der Ergebnisse eines förmlichen Beweisverfahrens auch von den befassten Gerichten geteilt wird.OGH 8 ObA 26/14b, 26.06.2014
- Schließt ein Arbeitnehmer unter dem Eindruck einer bereits ausgesprochenen Entlassung die ihm gleichzeitig angebotene Auflösungsvereinbarung ab, so kommt es für die Redlichkeit des Arbeitgebers darauf an, ob für ihn zu diesem Zeitpunkt plausible und objektiv ausreichende Gründe für einen Entlassungsausspruch gegeben waren. Ist dies der Fall, kann nicht von der Ausübung ungerechtfertigten psychologischen Drucks die Rede sein. Ist der Arbeitgeber von der Haltbarkeit seiner Rechtsposition nicht überzeugt und will er den Arbeitnehmer gerade deswegen zur einvernehmlichen Auflösung drängen, ist die Auflösungsvereinbarung schon aus diesem Grund anfechtbar.OGH 8 ObA 26/14b, 26.06.2014
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- Die Ankündigung des Arbeitgebers, er werde, falls es zu keiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung oder einvernehmliche Auflösung komme, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, ist für sich nicht unerlaubt.OGH 9 ObA 157/07i, 28.11.2007
- Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann stets nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 9 ObA 117/04b, 15.12.2004
- Es kommt entscheidend darauf an, ob im Zeitpunkt der Androhung für den Dienstnehmer nachteilige Schritte Anhaltspunkte von einigem Gewicht vorlagen, dass der Arbeitnehmer durch sein Handeln (hier:) strafrechtliche Tatbestände verwirklicht habe; dann kann dem Dienstgeber das Recht, auf sich möglicherweise ergebende Konsequenzen hinzuweisen, nicht abgesprochen werden.OGH 9 ObA 117/04b, 15.12.2004
- Kündigt der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis unter dem Eindruck der Ankündigung des Arbeitgebers, ihn zu entlassen, kommt es darauf an, ob für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Androhung der Entlassung plausible und objektiv ausreichende Gründe für deren Ausspruch gegeben waren. Ist dies der Fall, kann sich der Arbeitnehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, es sei auf ihn ungerechtfertigter Druck ausgeübt worden.OGH 9 ObA 205/99h, 13.10.1999
- Androhung der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs.OGH 1 Ob 589/83, 13.04.1983
- Hier: Drohung mit Konkursantrag - kein Missverhältnis der Interessenslagen.OGH 7 Ob 800/81, 14.01.1982
- Wahrung der berechtigten Interessen des Drohenden.OGH 7 Ob 678/76, 02.12.1976
- Begehren auf Unterhaltszugeständnis gegen Zurücknahme der Privatanklage (wider die Ehestörerin) ist erlaubt, da die Klägerin des Scheidungsprozesses hiedurch ihr Interesse auf Durchsetzung von Unterhaltungsansprüchen gegen den schuldigen Ehemann wahrt.OGH 6 Ob 76/68, 20.03.1968
- Darüber hinaus liegt aber eine widerrechtliche Drohung auf jeden Fall dann vor, wenn das Übel, mit welchem gedroht wird, nicht erlaubt ist, wenn also z.B. der Drohende zu der Handlung, deren Unterlassung er androht, durch Gesetz oder Kreditgeschäft verpflichtet ist.OGH 6 Ob 133/65, 22.12.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 46.
- OGH 5 Ob 23/25f, 14.05.2025
- OGH 5 Ob 7/25b, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 8/25z, 30.04.2025
- OGH 8 ObA 72/23f, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 56/23k, 18.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 67/20s, 25.08.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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