Wann ist ein Vertrag sittenwidrig und damit ungültig?
betrifft Vertragsparteien, Konsument, Unternehmer
Sittenwidrig ist etwas, das offenbar geradezu widerrechtlich ist, ohne gegen ein ausdrückliches gesetzliches Verbot zu verstoßen - also nicht gesetzwidrig, aber grob rechtswidrig. Ob sich der Handelnde der Sittenwidrigkeit bewusst war oder bewusst sein konnte, ist nicht entscheidend. Auf die Ungültigkeit eines verbotenen Geschäfts kann sich nur der berufen, den die Verbotsnorm schützen soll, und auch das nur, wenn das Verbot einen Schutzzweck verfolgt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
1.) Ein Verstoß gegen die guten Sitten i.S. des § 879 Abs. 1 ABGB. liegt dann vor, wenn etwas offenbar geradezu widerrechtlich ist, ohne gegen ein ausdrückliches gesetzliches Verbot zu verstoßen, also zwar nicht gesetzwidrig aber grob rechtswidrig ist (vgl Klang Komm 2, zu § 879 ABGB, S 181).
2.) Der Rechtssatz, auf die Ungültigkeit eines verbotenen Geschäftes können sich grundsätzlich nur der durch die Verbotsnorm Geschützte berufen, hat nur dann Geltung, wenn die Ungültigkeit die Folge eines Verbotes mit Schutzzweck ist (vgl Klang Komm 2, zu § 878 ABGB, S 171 f, bei Anm 102).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch eine ungleiche Belastung von Vertragsteilen kann sittenwidrig sein.OGH 9 ObA 268/89, 22.11.1989
- Hier: PresseGOGH 8 Ob 550/78, 27.09.1978
- Ob sich die handelnde Person der Sittenwidrigkeit ihrer Handlung bewußt war oder bewußt sein konnte, nicht entscheidend.OGH 3 Ob 8/73, 30.01.1973
- Hier: KIBA - Kinokonzessionsverpachtungen.OGH 6 Ob 263/67, 04.10.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 38.
- OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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