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Kann ich anfechten, wenn mir wichtige Informationen verschwiegen wurden?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Hat Ihr Vertragspartner eine Aufklärungspflicht verletzt, können Sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Nach dieser älteren Rechtslage kam es dabei nicht darauf an, ob ihn an der unterlassenen Aufklärung ein Verschulden traf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Anfechtung wegen Geschäftsirrtums, wenn ein Vertragspartner seine Aufklärungspflicht verletzt hat, auch wenn ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (alte Rechtslage vor Inkrafttreten des § 871 Abs 2 ABGB idF des KschG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 33.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Verzicht auf die Irrtumsanfechtung

Sie können in einem Vertrag wirksam darauf verzichten, ihn später wegen eines Irrtums anzufechten. Eine solche Vereinbarung ist erlaubt und nicht sittenwidrig.

günstig für Verkäufer Stillschweigender Verzicht auf Anfechtung

Das kann sein. Nehmen Sie weitere Lieferungen an, nachdem Sie die Irreführung über den Preis bereits entdeckt haben, kann darin ein stillschweigender Verzicht auf die Anfechtung wegen Irrtums liegen.

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