Ist ein Vertrag mit einem Irrtum automatisch ungültig?
betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Nein. Ein Irrtum macht den Vertrag nicht von selbst ungültig, sondern nur anfechtbar. Solange Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen, bleibt der Vertrag aufrecht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ein Irrtum im Sinne des § 871 ABGB hat nicht ex lege die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit des Vertrages zur Folge (EvBl 1958/160 ua; Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 134, und in Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts 182; Koziol - Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 3. Auflage I 96).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Solange der vom Irrtum betroffene Vertragsteil von dem ihm gesetzlich an die Hand gegebenen Gestaltungsrecht keinen Gebrauch macht, bleibt der Vertrag aufrecht.OGH 1 Ob 551/94, 29.08.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 12/16z, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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