Muss der Verkäufer schuldhaft gehandelt haben, damit ich anfechten kann?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (38 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1977)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Fahrzeug mit Abschaltautomatik (Thermofenster).OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024
- Hier: Fahrzeug mit "Abgasstrategie".OGH 2 Ob 122/23i, 25.10.2023
- Hier bezog die Klägerin die irreführenden Informationen nicht direkt aus dem Prospekt, sondern mittelbar durch ihren Vater. Auch in diesem Fall ist bei irreführender Werbung von einer Veranlassung des Irrtums iSd § 871 ABGB auszugehen.OGH 3 Ob 65/13z, 21.08.2013
- Das trifft bei der Vorformulierung einer in jeder Hinsicht eindeutigen Vertragserklärung nicht zu.OGH 4 Ob 96/13s, 18.06.2013
- Es setzt weder absichtliche noch fahrlässige Irreführung voraus; es genügt jedes für die Entstehung des Irrtums ursächliche Verhalten.OGH 4 Ob 83/06v, 12.07.2006
- Auf ein Verschulden des den Irrtum veranlassenden Vertragspartners kommt es nicht an.OGH 9 Ob 213/02t, 04.12.2002
- Hier: Veranlassung ist dann gegeben, wenn der Irrtum durch irgendein Verhalten des Geschäftspartners verursacht wurde.OGH 8 Ob 692/86, 23.04.1987
- Es kommt also darauf an, ob das Verhalten des Geschäftspartners geeignet war, die objektive Möglichkeit eines Erfolges von der Art des eingetretenen (hier: Irrtum über die Währung, in der der Kaufpreis angeführt wurde) generell in nicht unerheblicher Weise zu erhöhen.OGH 6 Ob 526/78, 27.04.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 38.
- OGH 3 Ob 188/24d, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 31/24w, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 137/23w, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 205/22s, 17.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 156/22z, 23.11.2022
- OGH 10 Ob 9/22d, 18.10.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 33/18p, 19.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden Sie durch Angaben des Herstellers in einen Irrtum geführt, können Sie sich deswegen gegenüber dem Verkäufer nicht auf die Regeln über den Irrtum stützen. Der Verkäufer muss für einen solchen vom Hersteller veranlassten Irrtum nicht einstehen, wenn er ihn selbst nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.
In der Regel nicht, wenn Sie trotzdem Eigentümer geworden sind. Dann hat der Verkäufer seine Vertragspflicht erfüllt, und Sie können weder wegen eines Rechtsmangels Gewähr verlangen noch den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Anders ist es nur bei besonderen Interessen, die der gutgläubige Erwerb nicht befriedigt.