Kann der Vertragspartner meine Anfechtung wegen Irrtums abwenden?
günstig für Vertragspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Vertragsparteien
Ja. Er kann das Geschäft aufrecht erhalten, indem er Ihnen rechtzeitig gewährt, was Sie infolge Ihres Irrtums zu erhalten erwartet hatten. Rechtzeitig ist das, wenn es unmittelbar nach Ihrer Behauptung des Irrtums geschieht. Dasselbe gilt bei einer Täuschung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Der Vertragspartner des Irrenden kann das Geschäft aufrecht erhalten, indem er rechtzeitig dem Irrenden das gewährt, was dieser infolge seines Irrtums zu erhalten erwartet hatte. Rechtzeitig ist die Gewährung, wenn sie unmittelbar nach der Behauptung des Irrtums erfolgt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz gilt auch bei Täuschung.OGH 1 Ob 27/97w, 15.05.1997
- Würde man in solchen Fällen die Geltendmachung des Irrtums noch erlauben, so käme dies der Einräumung eines Reuerechts gleich.OGH 6 Ob 733/87, 03.03.1988
- Hier: Rücksichtnahme auf ein Veräußerungsverbot, worüber der andere Vertragsteil im Irrtum war.OGH 5 Ob 731/82, 29.10.1982
- Es handelt sich dabei um eine verbindliche und gar nicht annahmebedürftige Verpflichtungserklärung, den in Irrtum<br/>geführten Vertragspartner klaglos zu stellen, so daß er keinen Beschwerdegrund mehr hat.OGH 5 Ob 792/81, 16.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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