Was bedeutet Irrtum bei einem Vertrag überhaupt?
betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Ein Irrtum ist eine unrichtige Vorstellung von der Wirklichkeit. Sie haben sich die Lage also anders vorgestellt, als sie tatsächlich war.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Irrtum ist die unrichtige Vorstellung von der Wirklichkeit ( Rummel Rz 2 zu § 871 ).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 195/21m, 25.01.2022, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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