Wann ist mein Irrtum beim Vertragsabschluss wesentlich?
günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Vertragspartner
Entscheidend ist, wie Sie sich ohne den Irrtum verhalten hätten. Der Irrtum ist wesentlich, wenn Sie den Vertrag ohne ihn gar nicht geschlossen hätten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Für die Beurteilung der Wesentlichkeit des Irrtums ist der hypothetische Parteiwille entscheidend. Der Irrtum ist dann wesentlich, wenn der Erklärende ohne ihn das Geschäft nicht geschlossen hätte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Diesel-AbgasskandalOGH 6 Ob 160/22f, 20.11.2023
- Hier: Eine nachträgliche Änderung des Kursinhalts im Rahmen eines Ausbildungsvertrages begründet keinen Mangel in der Wurzel des Rechtsgeschäfts, der zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums berechtigt.OGH 8 Ob 137/17f, 29.11.2017
- Erst wenn die Feststellung des hypothetischen Willens der konkreten Parteien unmöglich ist, ist zu fragen, wie normale Personen redlicherweise gehandelt hätten.OGH 9 Ob 247/02t, 23.04.2003
- Maßgebender Zeitpunkt ist jener des Vertragsabschlusses.OGH 7 Ob 568/95, 27.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 15.
- OGH 3 Ob 187/25h, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 136/24v, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 160/22f, 20.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 29/17v, 28.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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