Wann irren sich beide Vertragspartner gemeinsam?
betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner
Von einem gemeinsamen Irrtum spricht man nur dann, wenn beide Vertragspartner demselben Irrtum unterliegen. Irrt sich nur einer von beiden, liegt kein gemeinsamer Irrtum vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ein "gemeinsamer Irrtum" setzt voraus, dass beide Parteien demselben Irrtum unterliegen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 7.
- OGH 8 Ob 136/24v, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 67/23b, 26.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 96/24g, 25.06.2024
- OGH 5 Ob 96/23p, 29.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 100/21b, 28.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 29/17v, 28.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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