OGH 4 Ob 195/21m
Worum es ging: Kann ich gegen die Begründung einer Aufhebung vorgehen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie können einen Beschluss, mit dem eine Entscheidung aufgehoben wurde, auch dann bekämpfen, wenn Sie nur die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Vorgaben angreifen. Das gilt selbst dann, wenn diese Vorgaben nur aus der Begründung hervorgehen. Denn auch eine nachteilige Rechtsansicht beeinträchtigt Ihre Stellung im Verfahren.
Wurden Sie bei Vertragsabschluss über etwas Wesentliches in Irrtum geführt, können Sie den Vertrag aufheben lassen. Sie dürfen aber auch am Vertrag festhalten und stattdessen von demjenigen, der den Irrtum verursacht hat, eine angemessene Vergütung verlangen.
Ein Irrtum ist eine unrichtige Vorstellung von der Wirklichkeit. Sie haben sich die Lage also anders vorgestellt, als sie tatsächlich war.
Hält das Berufungsgericht Ihr Klagebegehren anders als die erste Instanz für zu ungenau, darf es die Klage nicht einfach abweisen. Es muss das Urteil aufheben und dafür sorgen, dass Sie Gelegenheit bekommen, Ihren Antrag zu verbessern. Geschieht das nicht, ist das Berufungsverfahren mangelhaft.
Bevor das Gericht Ihre Klage abweist, weil Sie zu wenig vorgebracht haben, muss es darauf hinwirken, dass Sie Ihr Vorbringen vervollständigen. Das gilt auch dann, wenn Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten sind.
Bleiben Zweifel am Inhalt Ihrer Klage, darf das Gericht das Begehren deswegen nicht als unschlüssig abweisen. Es muss Sie vielmehr anleiten, die für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben zu ergänzen.
Das Gericht darf seine Entscheidung nicht auf eine rechtliche Überlegung stützen, die Sie nicht beachtet haben und auf die Sie das Gericht nicht hingewiesen hat. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern.
Ihre Klage ist schlüssig, wenn sich das, was Sie fordern, rechtlich schon aus den Tatsachen ableiten lässt, die Sie zur Begründung vorbringen. Es kommt also darauf an, ob Ihr Vorbringen den geforderten Anspruch überhaupt tragen kann.
Nein. Wesentlich ist Ihr Irrtum, wenn Sie das Geschäft ohne ihn gar nicht geschlossen hätten; unwesentlich, wenn Sie es nur zu anderen Bedingungen geschlossen hätten. Wird der Vertrag im zweiten Fall angepasst, entsteht genau jener Vertrag, den Sie ohne Irrtum ohnehin geschlossen hätten.
Das Gericht darf die Parteien mit seiner Rechtsansicht nicht überraschen. Dieser Grundsatz erweitert die Pflicht des Gerichts, Sie anzuleiten, aber nicht. Es muss Sie daher etwa nicht dazu anleiten, Ihre Klage zu ändern.
Bevor ein unschlüssiges Klagebegehren abgewiesen wird, muss das Gericht stets zuerst einen Verbesserungsversuch unternehmen. Eine Abweisung ohne diesen Schritt ist nicht zulässig.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Klagenfurt, 15.12.2020, 21 Cg 56/18x-37
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1170a ABGB § 872 ZPO § 226 ZPO § 510 ZPO § 52
Entscheidungstext
51 Absätze, 11.885 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.01.2022
Geschäftszahl
4Ob195/21m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, Dr. Kodek, MMag. Matzka und Mag. Istjan, LL.M., als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*-Gesellschaft mbH, *, vertreten durch die GLO Gößeringer Löscher Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt am Wörthersee, gegen die beklagte Partei W* GmbH, *, vertreten durch die Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt am Wörthersee, wegen 45.083,65 EUR sA über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandegerichts Graz vom 28. Juli 2021, GZ 4 R 51/21h-41, mit dem das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 15. Dezember 2020, GZ 21 Cg 56/18x-37, aufgehoben wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
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