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Kann ich einen Vertrag anfechten, wenn ich mich verschrieben habe?

günstig für Irrender betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer
Ja. Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn Sie sich über die Bedeutung Ihrer eigenen Erklärung geirrt haben. Auch bei einem Vergleich kann ein solcher Irrtum angefochten werden, wenn er erst beim Abschluss des Vergleichs entstanden ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn man sich über die Bedeutung der Erklärung im Irrtum befindet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053164 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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