Kann ich einen Vertrag anfechten, wenn ich mich verschrieben habe?
günstig für Irrender betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer
Ja. Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn Sie sich über die Bedeutung Ihrer eigenen Erklärung geirrt haben. Auch bei einem Vergleich kann ein solcher Irrtum angefochten werden, wenn er erst beim Abschluss des Vergleichs entstanden ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn man sich über die Bedeutung der Erklärung im Irrtum befindet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein bei einem Vergleichsabschluss unterlaufener Erklärungsirrtum ist nach den allgemeinen Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung gemäß § 871 ABGB anfechtbar. Der Vergleich sollte keinen Erklärungsirrtum aus der Welt schaffen, der erst beim Vergleichsabschluss entstanden ist, weshalb insoweit die Bestimmung des § 1385 ABGB nicht zur Anwendung gelangt.OGH 1 Ob 174/99s, 14.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053164 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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