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Kann ich aussteigen, wenn die Sache viel weniger wert ist?

günstig für Anfechtungsgegner betrifft Käufer, Verkäufer, Anleger, Konsumenten
In der Regel nicht. Ein Irrtum über den Wert einer Sache ist bloß ein Irrtum im Beweggrund und berechtigt nur dann zur Anfechtung, wenn eine listige Irreführung vorliegt. Anders ist es bei einem Irrtum über eine wertbildende Eigenschaft der Sache, denn diese gehört zum Inhalt des Geschäfts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 28.11.2019 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Ein Irrtum über den Wert der Sache ist ein Irrtum im Beweggrunde (Motivirrtum) und nur dann rechtlich relevant, wenn listige Irreführung vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014920 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 30.

Im Gesetz

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