Ist ein Irrtum über die Eignung der Sache beachtlich?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine ausdrücklich zugesagte wertbildende Eigenschaft des Kaufgegenstands, die zwischen den Streitteilen zum Vertragsinhalt wurde, bedarf keiner besonderen Erwähnung in der Vertragsurkunde.OGH 2 Ob 30/11t, 19.01.2012
- Hier: Wertpapiere.OGH 4 Ob 190/10k, 15.12.2010
- Im Fall des Verkaufs börsennotierter Wertpapiere können Fehlvorstellungen über die künftige Wert‑ und Kursentwicklung (zumindest mangels anderslautender Vereinbarung) nur als Motivirrtum qualifiziert werden. Hingegen betrifft eine Fehlvorstellung über eine dem Anlageprodukt immanente Begrenzung des Verlustpotentials wegen einer besonderen Risikoabsicherung (zB Ausfallgarantie, Versicherung, Pfandrechte) oder darüber, ob eine direkte Investition in Güter erfolgt, nicht nur im Vorfeld des Kaufentschlusses liegende individuelle Erwartungen, sondern für die Identität des Kaufgegenstands maßgebliche und daher den Inhalt des Geschäfts bestimmende Eigenschaften. Die Risikogeneigtheit einer Anlageform ist als Produkteigenschaft anzusehen.OGH 8 Ob 25/10z, 22.09.2010
- Hier: Vom Wertpapierverkäufer in der Verkaufsbroschüre getätigte Aussagen zur Wertstabilität „im Gegensatz zu anderen Aktien“.OGH 4 Ob 65/10b, 31.08.2010
- Eine vom Verkäufer verursachte wesentliche Fehlvorstellung von der gekauften Sache kann regelmäßig im Wege der Irrtumsanfechtung bzw der Wandlung insoweit korrigiert werden, als der Käufer so zu stellen ist, als hätte er den Vertrag niemals abgeschlossen.OGH 1 Ob 41/03s, 25.03.2003
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- Hier: Wert eines Bildes.OGH 1 Ob 41/03s, 25.03.2003
- Hier: In Urkunden erwähnte Umsatzzahlen sowie angeführte Abschlusswahrscheinlichkeiten und Angaben eines Unternehmensverkäufers über seinen "Kundenstock" sowie die mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Umsätze als nicht unerhebliches Kriterium für die Preisbildung des Verkaufspreises des Unternehmens.OGH 1 Ob 157/02y, 30.09.2002
- Hier: Flächenwidmung einer Liegenschaft.OGH 5 Ob 695/82, 21.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014922 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 6 Ob 81/25t, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 127/16i, 05.08.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.
Sie können in einem Vertrag wirksam darauf verzichten, ihn später wegen eines Irrtums anzufechten. Eine solche Vereinbarung ist erlaubt und nicht sittenwidrig.