Kann ich eine Schenkung wegen eines Irrtums rückgängig machen?
günstig für Geschenkgeber betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Erben, Angehörige
Ein unentgeltliches Geschäft wie eine Schenkung können Sie wegen eines Irrtums über den Beweggrund anfechten. Voraussetzung ist, dass Sie das Geschäft ohne diesen Irrtum nicht abgeschlossen hätten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Anfechtung eines unentgeltlichen Rechtsgeschäftes wegen Motivirrtums setzt dessen Kausalität für den Abschluss des Geschäftes voraus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anfechtung einer letztwilligen Verfügung.OGH 1 Ob 213/08t, 25.11.2008
- Der Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges zwischen einer irrtümlichen Vorstellung des Erblassers und der letztwilligen Verfügung reicht nicht aus. Es ist vielmehr der Nachweis der Ausschließlichkeit des irrigen Beweggrundes erforderlich.OGH 7 Ob 634/84, 13.09.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012441 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 150/25k, 18.09.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 572 · Motivirrtum
- ABGB § 901
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