Muss der Verkäufer mich absichtlich in die Irre geführt haben?
günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Für die Anfechtung wegen Irrtums genügt, dass der Irrtum tatsächlich bestand und vom anderen Vertragsteil veranlasst wurde. Eine bewusste Irreführung oder ein Verschulden des anderen ist nicht erforderlich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.08.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Für das Eingreifen der Irrtumsregeln genügt das objektive Bestehen des Irrtums und seine Veranlassung durch den anderen Vertragsteil. Eine "Irreführung", ein "Verschulden des anderen Vertragsteiles" am Zustandekommen des Irrtums ist nicht erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Veranlassung iSd § 871 Abs 1 erster Fall ABGB bedeutet jedes für die Entstehung des Irrtums ursächliche Verhalten.OGH 5 Ob 207/14y, 24.02.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 5 Ob 205/22s, 17.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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