Hat der andere meinen Irrtum verursacht, wenn er geschwiegen hat?
günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Der andere muss Ihren Irrtum weder absichtlich noch fahrlässig herbeigeführt haben. Es genügt jedes Verhalten, das für die Entstehung des Irrtums ursächlich war. Durften Sie nach der Verkehrsauffassung von bestimmten Umständen ausgehen, solange Ihnen nichts anderes mitgeteilt wird, kann schon das Schweigen der Gegenseite genügen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Veranlassen im Sinne des § 871 ABGB setzt weder absichtliche noch fahrlässige Irreführung voraus. Es genügt jedes für die Entstehung des Irrtums ursächliche Verhalten. Kann ein Kontrahent nach der Verkehrsauffassung auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein gewisser den Geschäftsinhalt betreffender Umstände rechnen, solange ihm nicht das Gegenteil vom anderen Vertragsteil mitgeteilt wird, so begründet schon die Unterlassung dieser Mitteilung eine Veranlassung des Irrtums.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Fahrzeug mit Abschalteinrichtung (Thermofenster).OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024
- Hier: Fahrzeug mit "Abgasstrategie".OGH 2 Ob 122/23i, 25.10.2023
- Veranlassung iSd § 871 Abs 1 erster Fall ABGB bedeutet jedes für die Entstehung des Irrtums ursächliche Verhalten.OGH 5 Ob 207/14y, 24.02.2015
- Hier bezog die Klägerin die irreführenden Informationen nicht direkt aus dem Prospekt, sondern mittelbar durch ihren Vater. Auch in diesem Fall ist bei irreführender Werbung von einer Veranlassung des Irrtums iSd § 871 ABGB auszugehen.OGH 3 Ob 65/13z, 21.08.2013
- Ganz offensichtlich unrichtige Angaben eines Vertragspartners, deren Überprüfung dem anderen Teil offenstand und<br/>leicht möglich war, können nicht als zur Täuschung geeignete Irreführungshandlungen angesehen werden.OGH 7 Ob 553/88, 16.06.1988
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Täuschung über Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung.OGH 6 Ob 791/81, 16.12.1981
- Vertreter kann den Irrtum auch veranlassen ohne dass er selbst wusste, dass er die Anschaffung eines unbrauchbaren Gerätes vermittle ( Leasing-Vertrag ).OGH 2 Ob 572/80, 10.02.1981
- Es kommt also darauf an, ob das Verhalten des Geschäftspartners geeignet war, die objektive Möglichkeit eines<br/>Erfolgen von der Art des eingetretenen ( hier: Irrtum über die Währung, in der de Kaufpreis angeführt wurde ) generell in nicht unerheblicher Weise zu erhöhen.OGH 6 Ob 526/78, 27.04.1978
- Es kann dem Käufer nicht zur Pflicht gemacht werden, Zusagen des Verkäufers dahin zu überprüfen, ob er nicht doch getäuscht wurde ( DREvBl 1938/303 ).OGH 5 Ob 128/73, 05.09.1973
- Schon die Unterlassung einer Mitteilung, mit der der andere Teil rechnen durfte, kann Veranlassung des Irrtums in diesem Sinn sein (Gschnitzer in Klang 2 Auflage IV/1 128).OGH 8 Ob 171/73, 04.09.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 62.
- OGH 3 Ob 188/24d, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 31/24w, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 205/22s, 17.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 156/22z, 23.11.2022
- OGH 10 Ob 9/22d, 18.10.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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