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Wie wird eine Nacherbschaft im Grundbuch sichtbar gemacht?

günstig für Vorerbe betrifft Erben, Vorerben, Nacherben, Grundeigentümer
Es genügt, wenn das Eigentumsrecht des Vorerben mit dem Beisatz eingetragen wird, dass es durch die angeordnete Nacherbschaft auf den Überrest beschränkt ist. Eine zusätzliche gesonderte Anmerkung dieser Beschränkung ist nicht nötig, weil die Rechte des Vorerben damit ausreichend gewahrt sind.

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Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Bei einer Substitution auf den Überrest sind die der Vorerbin aus ihrem beschränkten Eigentumsrecht zukommenden Rechte hinreichend gewahrt, wenn im Grundbuch ihr Eigentumsrecht "mit der Beschränkung durch die ...... angeordnete fideikommissarische Substitution auf den Überrest" einverleibt wird. Es bedarf darüber hinaus nicht noch einer gesonderten Anmerkung dieser Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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