Muss eine Nacherbschaft im Grundbuch eingetragen werden?
günstig für Nacherbe betrifft Erben, Nacherben, Käufer
Ja. Ordnet der Verstorbene an, dass der Erbe das dann noch vorhandene Vermögen bestimmten weiteren Personen zuwenden soll, liegt eine Nacherbschaft auf den Überrest vor. Diese Beschränkung ist im Grundbuch einzutragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1946, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1946)
Die Nacherbschaft auf den Überrest ist ein Fall der fideikommissarischen Substitution und gem § 158 AußStrG im Grundbuch einzutragen. Die Anordnung, dass der Erbe eine Verfügung treffen solle, durch welche das noch vorhandene erblasserische Vermögen dritten Personen zugewendet wird, ist die Anordnung einer Nacherbschaft auf den Überrest.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachlegatähnliches Besitznachfolgerecht.OGH 5 Ob 148/19d, 16.01.2020
- In diesem Sinn ist auch für das AußStrG 2005 von einer Pflicht, fideikommissarische Substitutionen (bzw Nacherbschaften) in das Grundbuch einzutragen, auszugehen.OGH 2 Ob 167/16x, 23.02.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 148/19d, 16.01.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 608 · Nacherbschaft
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 158 · Unbekannte Erben und Pflichtteilsberechtigte
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