Wird die Beschränkung auch eingetragen, wenn nur der Rest bleibt?
günstig für Nacherbe betrifft Erben, Nacherben, Grundeigentümer
Ja. Auch wenn der Erbe das Vermögen verbrauchen darf und nur der Überrest an die Nachfolger fällt, darf die Beschränkung im Grundbuch angemerkt werden. Diese Anmerkung ist ausdrücklich zulässig.
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Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Die Anmerkung des Substitutionsbandes ist auch bei Fideikommiß auf den Überrest zulässig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 148/19d, 16.01.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 608 · Nacherbschaft
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 158 · Unbekannte Erben und Pflichtteilsberechtigte
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