Wird meine Eintragung abgelehnt, wenn eine Nacherbschaft angemerkt ist?
günstig für Nacherbe betrifft Käufer, Verkäufer, Vorerben, Nacherben
Das Grundbuchsgericht weist das Gesuch schon dann ab, wenn begründete Bedenken bestehen, ob der Eigentümer frei verfügen darf. Eine angemerkte Nacherbschaft ist eine solche Beschränkung. Ergibt sich aus Einantwortung und Grundbuch keine Beschränkung, etwa bei einer Nacherbschaft auf den Überrest, bestehen dagegen keine Bedenken.
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Ständige Rechtsprechung seit 1947, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1947)
Eine fideikommissarische Substitution beschränkt die persönliche Fähigkeit des Eigentümers im Sinn des § 94 Z 2 GBG. Die Abweisung des Gesuches hat schon dann zu erfolgen, wenn begründete Bedenken gegen die Verfügungsfähigkeit des Eigentümers bestehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach der (neueren) Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bestehen gegen die Durchführung einer Liegenschaftsübertragung im Fall einer angemerkten Substitution auf den Überrest dann keine Bedenken, wenn sich aus der betreffenden Einantwortungsurkunde und der Grundbucheintragung keine (einschlägige) Beschränkung des Vorerben ergibt.OGH 5 Ob 239/13b, 23.04.2014
- Die Überprüfung des Eintragungshindernisses muss objektiv möglich sein.OGH 5 Ob 206/08t, 21.10.2008
- Für die Versagung der Eintragungsbewilligung genügt es, wenn die Beschränkung der Verfügungsfähigkeit aus beachtlichen Gründen anzunehmen ist.OGH 5 Ob 206/08t, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 148/19d, 16.01.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 613 · Rechte des Vorerben
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 94
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